Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit nichts abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten,
Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind
höhere Gewalt und entbindet VTO-Verleih von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich.
4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage
der Rückgabe an unserem Lager.
6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck
informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor
Inbetriebnahme der Geräte des einwandfreien Zustands, und dessen
Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung
der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, dass er die Miet-
Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom
Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Selbstabholer können bis zum Mietbeginn Kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Lieferungsaufträge können bis 1 Std. Vor Lieferung Kostenlos vom Vertrag zurücktreten, danach ist eine Entschädigung von 25% des Angebotswertes zu zahlen.
Sollte der Kunde die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen und nicht den Vermieter in Kenntnis setzen ist der voll Betrag des Gesamtauftragswertes zu zahlen.
8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Ehrichstr. 6, 63450 Hanau).
9. Die Preise der Firma VTO Verleih gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen
sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für
den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls
nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.
11. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma VTO Verleih keine Haftung.
12. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei Schäden oder Verlust der Vermieteten Geräte während der Mietzeit, haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem
Wiederbeschaffungswert bzw. den Reparaturkosten.
13. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.
14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden
Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder
Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen.
15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, bis zum Tage der Abholung oder Lieferung der Geräte zu überweisen oder in Bar ohne Abzug zu Zahlung fällig.
16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis
aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 30 Tagen nach erster Rechnungsstellung.
17. Leistungen der Firma VTO Verleih:
Bereitstellung der technischen Ausrüstung, mit
Zubehör sowie Eventmodule jeglicher Art. Betreuung der von VTO-Verleih zur
Verfügung gestellten Anlagen. Schließt VTO-Verleih im Auftrag bzw. für die
Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden.
18. Den Mitarbeitern der Firma VTO Verleih wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die
Veranstaltung bzw. die Mietzeit abzubrechen.
19. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.
20. Jede Beschädigung muss vom Mieter sofort, spätestens bei Rückgabe dem Vermieter mitgeteilt werden.
21. Der Mieter hat sich um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
22. Bei Verschmutzungen:
Die einer gesonderten Intensiven Reinigung bedürfen, werden:
-bei Stretchhussen für Stehtische und Bierzeltgarnituren: mit 5€ pro Stück in Rechnung gestellt. Sollten die
Stretchhussen nach einer Reinigung nicht verleihfähig sein. Ist diese vom Leihenden im Gesamtwert zu erstatten.
-beim Bubble House: mit 35€ in Rechnung gestellt.
- bei Hüpfburgen: mit 50€ in Rechnung gestellt.
23. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 10€ zusätzlich zur Tagesmiete erhoben.
24. Bei Unwetter, Starken Regen, Starken Wind ist die Mietsache selbstständig abzubauen und sicher zu verwahren.
25. Der Stromerzeuger muss bei Rückgabe vollgetankt sein. Es muss Benzin ROZ 95 getankt werden, hierfür ist ein Nachweis/ Beleg vorzuzeigen. Bei falsch Tankung entstehen kosten von 50€. Sollte die Falschtankung zum defekt führen ist dieser zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
26. Bubble House 3M/ Hüpfburg: Bitte beachten bei Nutzung nur ohne Schuhe, kein Essen, Keine Getränke, keine Spitzengegenstände. Bei Verstoß wird eine Gebühr von 35 oder 50€ erhoben für etwaige Reparatur und Reinigungsleistung. Siehe auch punkt 22.
27. Bubble House 3M: im Voraus spätestens bei Abholung/ Lieferung muss eine Reinigungspauschale in Höhe von 35€ hinterlegt werden.
28. Nutzung der Mietgegenstände nur auf Eigene Gefahr. Wir schließen jegliche Haftung aus.
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